Bürgersprechstunde
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
In der Bürgersprechstunde besteht die Möglichkeit sich persönlich direkt an die Gemeidne oder den Kreis zu wenden.
Wenn Sie ein persönliches Anliegen haben und einmal mit Ihrer (Ober-)bürgermeisterin, Ihrem (Ober-)Bürgermeister oder Ihrer Landrätin oder Ihrem Landrat direkt sprechen möchten, haben Sie dazu in einer Bürgersprechstunde Gelegenheit.
Teaser
In der Bürgersprechstunde besteht die Möglichkeit sich persönlich direkt an die Gemeidne oder den Kreis zu wenden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.