Arzneimittelüberwachung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Der Handel von und mit Arzneimitteln unterliegt der Überwachung durch das Land.
Das Land überwacht die Herstellung und den Handel von und mit Arzneimitteln von der Pharmaindustrie über den Großhandel bis zu den Apotheken und Einzelhändlern in Schleswig-Holstein. Im Blickfeld stehen auch die klinische Prüfung von Arzneimitteln, die Blutspende nach dem Transfusionsgesetz und die Überwachung der Regelungen des Transplantationsgesetzes in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz bezüglich Geweben und Gewebezubereitungen.
Teaser
Der Handel von und mit Arzneimitteln unterliegt der Überwachung durch das Land.
An wen muss ich mich wenden?
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.