Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Besoldung, Versorgung, Entgelt, Beihilfe

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Zuständig für Besoldung, Versorgung, Beihilfe und Entgelt in Schleswig-Holstein sind das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) und die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK). 

 

Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von

  • Besoldung,
  • Versorgung,
  • Entgelt und
  • Beihilfe

für Beamtinnen/Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein. Außerdem kümmert sich das DZLP um die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten und ähnlichen Leistungen.

Für Beschäftigte bei Städten, Gemeinden und Kreisen (kommunaler Bereich) ist hingegen die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK) zuständig.


An wen muss ich mich wenden?

An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) für Landesbeschäftige. 

An die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK) für Kommunalbeschäftigte.

Teaser

Zuständig für Besoldung, Versorgung, Beihilfe und Entgelt in Schleswig-Holstein sind das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) und die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK). 

 

An wen muss ich mich wenden?

An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) für Landesbeschäftige. 

An die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK) für Kommunalbeschäftigte.

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