Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)
Leistungsbeschreibung
Sie möchten als Steuerberaterin/ Steuerberater Schleswig-Holstein tätig sein? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.
Teaser
Sie möchten als Steuerberaterin/ Steuerberater Schleswig-Holstein tätig sein? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
WiMi
Fachlich freigegeben am
05.10.2020