Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Hunde(beiß)vorfall melden

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Bitte melden Sie Hundeangriffe umgehend dem Ordnungsamt, damit schnell gehandelt werden kann.

Wenn ein Hund einen Angriff verübt, ist es wichtig, dies schnellstmöglich dem Ordnungsamt zu melden. So kann das Ordnungsamt die Situation prüfen, geeignete Maßnahmen ergreifen und für die Sicherheit der Bürger sorgen. Bitte geben Sie bei der Meldung möglichst genaue Informationen zum Vorfall und zum beteiligten Hund an.


Verfahrensablauf
  • Beschreiben Sie den Tathergang
  • Benennen Sie Zeit und Ort
  • Benennen Sie mögliche Zeugen
  • Legen Sie gegebenenfalls Fotos zum Tathergang und möglichen Verletzungen bei (Menschen dürfen nicht fotografiert werden)
  • Reichen Sie ein ärztliches Gutachten ein, wenn eine Person verletzt wurde
  • Reichen Sie eine tierärztliche Bescheinigung über Verletzung eines gebissenen Tieres/Hundes ein
Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

Teaser

Bitte melden Sie Hundeangriffe umgehend dem Ordnungsamt, damit schnell gehandelt werden kann.

Verfahrensablauf

  • Beschreiben Sie den Tathergang
  • Benennen Sie Zeit und Ort
  • Benennen Sie mögliche Zeugen
  • Legen Sie gegebenenfalls Fotos zum Tathergang und möglichen Verletzungen bei (Menschen dürfen nicht fotografiert werden)
  • Reichen Sie ein ärztliches Gutachten ein, wenn eine Person verletzt wurde
  • Reichen Sie eine tierärztliche Bescheinigung über Verletzung eines gebissenen Tieres/Hundes ein

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

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