Kircheneintritt
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Ein Kircheneintritt / Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären. Diese teilt der Meldebehörde den Eintritt mit.
Teaser
Ein Kircheneintritt / Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
An wen muss ich mich wenden?
Ihr Eintritt in eine Kirche bzw. Religionsgemeinschaft ist gegenüber der maßgeblichen Kirche oder Religionsgemeinschaft zu erklären.
Welche Gebühren fallen an?
Der Eintritt in die Kirche/Religionsgemeinschaft ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Fachlich freigegeben am
14.06.2022