300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses einmalig wiederholen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Abschlusstest „DTZ“ das Niveau B1 nicht erreicht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Sprachkurs einmalig wiederholen.
Haben Sie bereits an einem Integrationskurs ordnungsgemäß teilgenommen, aber im Abschlusstest „DTZ“ das Niveau B1 nicht erreicht, dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.
Um die Unterrichtsstunden wiederholen zu dürfen, müssen Sie zuvor ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben. Das bedeutet, dass Sie den Unterricht bis Kursende regelmäßig besucht und am Abschlusstest „DTZ“ teilgenommen haben. Ihr Kursträger bestätigt Ihnen auf Ihr Verlangen schriftlich die ordnungsgemäße Teilnahme.
Wenn Sie einen Alphabetisierungskurs besuchen, ist keine vorherige Teilnahme am Sprachtest erforderlich, um die 300 Stunden wiederholen zu können. Für Teilnehmende des Alphabetisierungskurses steht für die Beantragung der Wiederholungsstunden ein gesondertes Formular zur Verfügung.
Den Antrag auf Wiederholung des Sprachkurses können Sie bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF stellen.
Teaser
Wenn Sie im Abschlusstest „DTZ“ das Niveau B1 nicht erreicht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Sprachkurs einmalig wiederholen.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie schriftlich beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Schriftlich per Post
- Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF. Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, fügen Sie bitte die erforderlichen Nachweise bei.
- Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
Voraussetzungen
Eine einmalige Wiederholung des Sprachkurses können beantragen:
- wer ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen hat, aber den Sprachtest „DTZ“ nicht mit dem Sprachniveau B1 abgelegt hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- eine schriftliche Bescheinigung des Kursträgers, dass Sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben
Falls Sie mit Ihrem Antrag gleichzeitig auch die Befreiung vom Kostenbeitrag beantragen, benötigen Sie dafür die entsprechenden aktuellen Nachweise (Bescheid über Bezug von Sozialleistungen, sonstige finanzielle Bedürftigkeit).
Welche Gebühren fallen an?
- Kostenbeitrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten): EUR 2,20
- Gesamtkostenbeitrag für einmalige Wiederholung (300 Stunden) EUR 660,00
Hinweis:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vom Kostenbeitrag befreit werden. Dies kann gemeinsam mit der Zulassung zur Wiederholung des Sprachkurses beantragt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Beginn der Wiederholung
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 Tage bis 1 Monat
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
-
Klage
Anträge / Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Kursteilnahme durch den Kursträger kann im Online-Antrag als Kopie (PDF oder JPG) hochgeladen werden.
- Bescheinigung der ordnungsgemäßen Kursteilnahme
- Antrag auf Zulassung zur einmaligen Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses und Antrag auf Zulassung zur Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses für Alphabetisierungskursteilnehmer
- Antrag auf Zulassung zur einmaligen Wiederholung von 300 UE des Sprachkurses für Alphakursteilnehmer
Weiterführende Informationen
Urheber
- Einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses Zulassung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Fachlich freigegeben am
03.05.2021