Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung von Personen in Gesundheitsberufen. Der eHBA ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene eHBA für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt einen eHBA für:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Personen in Gesundheitsfachberufen
  • Apothekerinnen und Apotheker

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie einen eHBA als nicht-approbierte Person in einem Gesundheitsberuf. Dazu zählen:

  • Gesundheitspflegerinnen und Gesundheitspfleger
  • Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger 
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger
  • Hebammen
  • Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
  • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter

Um den eHBA zu erhalten, müssen Sie sich zunächst in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann den eHBA bei einem Vertrauensdienstenabieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von VDA zu VDA unterscheiden kann.
 


Verfahrensablauf

Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:

  • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
  • Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
  • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.
An wen muss ich mich wenden?

An die Bezirksregierung Münster, die auch für Schleswig-Holstein zuständig ist.

Voraussetzungen
  • Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
  • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
  • gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)
Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: 40,00 EUR
Vorkasse: nein
Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung des eHBA.

Welche Fristen muss ich beachten?

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 8 Wochen

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

19.09.2023

Teaser

Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Verfahrensablauf

Sie können einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) online beantragen:

  • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den Online-Antrag aus
  • Der Eintrag ins eGBR kostet einmalig eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird Ihre Berufsberechtigung geprüft.
  • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine EMail mit den Ergebnissen der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer bestellen Sie kostenpflichtig Ihren eHBA als Chipkarte bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl.

An wen muss ich mich wenden?

An die Bezirksregierung Münster, die auch für Schleswig-Holstein zuständig ist.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Berufserlaubnis vorlegen.
  • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • Scan oder ein Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
  • gegebenenfalls Nachweise über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde)

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: 40,00 EUR
Vorkasse: nein
Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung des eHBA.

Welche Fristen muss ich beachten?

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 8 Wochen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

19.09.2023

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