Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Es gibt verschiedene SMC-B für unterschiedliche Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

  • Arztpraxen
  • Pflege, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
  • Apotheken

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

  • Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
  • Geburtshilfeeinrichtungen
  • Physiotherapieeinrichtungen

Um die SMC-B zu erhalten, müssen Sie Ihre Institution zunächst kostenpflichtig in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.


Verfahrensablauf

Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online beantragen:

  • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
  • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
  • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet
An wen muss ich mich wenden?

 An die Bezirksregierung Münster, die auch für Schleswig-Holstein zuständig ist.

Voraussetzungen
  • Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
  • Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
  • Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
  • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefüllter Antrag
  • Scan oder Foto des Nachweises über Ihre Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
  • IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person
Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: 40,00 EUR
Vorkasse: nein
Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 5 Jahre

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

22.11.2022

Teaser

Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online beantragen:

  • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus
  • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
  • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
  • Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
  • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet

An wen muss ich mich wenden?

 An die Bezirksregierung Münster, die auch für Schleswig-Holstein zuständig ist.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
  • Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
  • Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
  • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Antrag
  • Scan oder Foto des Nachweises über Ihre Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
  • IK (Institutionskennzeichen)-Nummer
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: 40,00 EUR
Vorkasse: nein
Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 5 Jahre

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

22.11.2022

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