Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Eignung als Adoptiveltern für eine Auslandsadoption prüfen (länderspezifisch)

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.

Die Auslandsadoption unterteilt sich in 2 Eignungsprüfungen: Die allgemeine Eignungsprüfung bei der örtlichen Adoptionsvermittlungsstelle und die länderspezifische Eignungsprüfung bei einer Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.

Bei der länderspezifischen Eignungsprüfung wird geprüft, ob Sie für die Adoption eines Kindes aus einem bestimmten Land geeignet sind. Die Eignungsprüfung wird durch eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes durchgeführt.
 


Verfahrensablauf

Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:

  1. Vermittlungsverfahren in Deutschland
  2. Adoptionsverfahren im Ausland
  3. Anerkennung der Adoption in Deutschland

Nach einer positiven Eignungsfeststellung durch die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft beziehungsweise. die zentrale Vermittlungsstelle des Landesjugendamtes wird die Adoptionsbewerbung an die zuständige Stelle im Heimatstaat des Kindes versandt.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern.

Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen

Fachlich freigegeben am

23.12.2022

Teaser

Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.

Verfahrensablauf

Der Ablauf einer internationalen Adoption verläuft in den meisten Fällen in 3 Schritten:

  1. Vermittlungsverfahren in Deutschland
  2. Adoptionsverfahren im Ausland
  3. Anerkennung der Adoption in Deutschland

Nach einer positiven Eignungsfeststellung durch die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft beziehungsweise. die zentrale Vermittlungsstelle des Landesjugendamtes wird die Adoptionsbewerbung an die zuständige Stelle im Heimatstaat des Kindes versandt.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine festgelegte Bearbeitungsdauer. Dieser Prozess kann einige Zeit dauern.

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen

Fachlich freigegeben am

23.12.2022

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