Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?

Es gibt Gebühren für die Durchführung einer Eignungsprüfung durch eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens. Die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes informiert über die Höhe der Kosten und begleitet den Prozess.

Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand.
 


An wen muss ich mich wenden?

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.

Zuständige Stelle

Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 1300,00 EUR
Vorkasse: nein
Für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.

Gebühr: 1200,00 EUR
Vorkasse: nein
Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.

Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen

Fachlich freigegeben am

23.12.2022

Teaser

Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.

Zuständige Stelle

Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 1300,00 EUR
Vorkasse: nein
Für eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.

Gebühr: 1200,00 EUR
Vorkasse: nein
Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen

Fachlich freigegeben am

23.12.2022

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