Gebühren bei einer Auslandsadoption bezahlen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?
Es gibt Gebühren für die Durchführung einer Eignungsprüfung durch eine staatliche Adoptionsvermittlungsstelle und für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens. Die Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes informiert über die Höhe der Kosten und begleitet den Prozess.
Im Rahmen der Adoption eines Kindes aus dem Ausland entstehen weitere Kosten. Dabei handelt es sich um Kosten für Flüge, Unterkünfte, Beglaubigungen, Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten sowie für den Dokumentenversand.
Teaser
Was für Gebühren gibt es im Rahmen einer Adoption eines Kindes aus dem Ausland?
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) in Hamburg.
Zuständige Stelle
Eine Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 1300,00 EURVorkasse: neinFür eine Eignungsprüfung nach § 7b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.
Gebühr: 1200,00 EURVorkasse: neinFür die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich einer länderspezifischen Eignungsprüfung nach § 7c Absatz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen
Fachlich freigegeben am
23.12.2022