Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.


An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
 

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen
  • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Rechtsgrundlage

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Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
 

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Voraussetzungen

  • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Rechtsgrundlage

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