Förderung von Coachings an berufsbildenden Schulen und regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) beantragen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Bildungseinrichtung Coachings für den Übergang von der Schule in den Beruf und zur Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen.
Die Förderung „Coaching an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)“ ist ein integraler Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms Schleswig-Holsteins (2021 bis 2027), das darauf abzielt, Schülerinnen und Schüler verschiedener Bildungsgänge an beruflichen Schulen durch gezieltes Coaching beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen.
Sie können die Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie als Bildungseinrichtung Personen in den schulischen Bildungsgängen des Übergangsbereichs durch Einzel- und Gruppenmaßnahmen (sozialpädagogisch) begleiten.
Die Aufgaben Ihrer Coaches sind:
- Angebot von Maßnahmen zur Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Praktika
- Inhalte der Berufsorientierung
- Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche
- Bewerbungstraining
- Sozialpädagogische Begleitung
Sie können eine Förderung für die direkten Personalkosten für Projektkoordination, Coaching-Fachkräfte oder Projektsachbearbeitung erhalten.
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderhöhe beträgt maximal 98 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben (ESF Plus- und Landesmittel).
Sie erhalten eine Förderung in Höhe von 30 Prozent der direkten Personalkosten für Ihre indirekten Kosten, Gemeinkosten oder Sachkosten.
Teaser
Wenn Sie als Bildungseinrichtung Coachings für den Übergang von der Schule in den Beruf und zur Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:
- Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein unter Fördermittelantrag Coaching an berufsbildenden Schulen.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde auf Grundlage eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.
Wenn Sie den Antrag in Ausnahmefällen schriftlich stellen möchten:
- Sie fordern den Projektantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de an.
- Sie reichen den Projektantrag in Papierform ein.
- Sie senden zusätzlich den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
An wen muss ich mich wenden?
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Bildungseinrichtung außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz in Schleswig-Holstein sein.
- Sie müssen als Bildungseinrichtung eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) haben.
- Um den Prozess des Übergangs der (Berufs)Schule in den Beruf ganzheitlich abbilden zu können, benötigen Sie ein gutes Netzwerk in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten.
- Sie müssen sich als Bildungseinrichtung an der Finanzierung mit mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Bis 03.06.2024.
Rechtsgrundlage
- ESF Plus Verordnung – VERORDNUNG (EU) 2021/1057
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates – VERORDNUNG (EU) 2021/1060
- Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2021-2027 des ESF Plus
- Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holsteins, Förderperiode 2021-2027 des ESF Plus, Berufsvorbereitung und Ausbildungsbetreuung, Ergänzende Förderkriterien für die Maßnahme „Coaching an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)“
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Zur Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU wird ein datenschutzkonformes Monitoring-Verfahren angewendet, um die Wirksamkeit der Förderung zu messen.
Über die Unterstützung der EU müssen Sie auf Ihrer Webseite sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren.
Die Benachrichtigung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Förderentscheidung erfolgt voraussichtlich im Juni 2024.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein.
Fachlich freigegeben am
23.02.2024