Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Änderung der Mitglieder in Haushalten mit Trinkwasserleitungen aus Blei melden

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Wenn sich bei Ihnen eine Änderung bei den Mitgliedern Ihres Haushalts ergibt und Sie Trinkwasserleitungen oder Teile davon aus Blei nutzen, müssen Sie dies dem Gesundheitsamt melden.

Wenn Sie eine Trinkwasserversorgungsanlage in Ihrem Haushalt haben und aufgrund Ihrer Eigenversorgung eine Fristverlängerung des Austauschs oder der Stilllegung Ihrer Trinkwasserleitungen aus Blei erhalten haben, müssen Sie Änderungen in den Mitgliedern Ihres Haushaltes dem Gesundheitsamt melden.

Wenn zum Beispiel Kinder bei Ihnen einziehen oder jemand in Ihrem Haushalt schwanger wird, müssen Sie dies melden. Generell muss jede Veränderung gemeldet werden, wie zum Beispiel auch die Anzahl der Haushaltsmitglieder.


Verfahrensablauf

Sie melden die Änderungen bei Ihrer zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen
  • Sie nutzen Trinkwasserleitungen aus Blei in Eigenversorgung.
  • Sie haben eine Fristverlängerung zum Austausch oder Stilllegung der Trinkwasserleitungen aus Blei über den 12.01.2026 hinaus von Ihrem Gesundheitsamt erhalten.
  • Es ergibt sich eine Änderung bei den Mitgliedern Ihres Haushalts, welcher die Trinkwasserleitungen aus Blei nutzt. (zum Beispiel Schwangerschaft, weitere Kinder, Anzahl der Personen etc.)
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

30.04.2024

Teaser

Wenn sich bei Ihnen eine Änderung bei den Mitgliedern Ihres Haushalts ergibt und Sie Trinkwasserleitungen oder Teile davon aus Blei nutzen, müssen Sie dies dem Gesundheitsamt melden.

Verfahrensablauf

Sie melden die Änderungen bei Ihrer zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen

  • Sie nutzen Trinkwasserleitungen aus Blei in Eigenversorgung.
  • Sie haben eine Fristverlängerung zum Austausch oder Stilllegung der Trinkwasserleitungen aus Blei über den 12.01.2026 hinaus von Ihrem Gesundheitsamt erhalten.
  • Es ergibt sich eine Änderung bei den Mitgliedern Ihres Haushalts, welcher die Trinkwasserleitungen aus Blei nutzt. (zum Beispiel Schwangerschaft, weitere Kinder, Anzahl der Personen etc.)

Rechtsgrundlage

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

30.04.2024

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