Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt Instand halten möchten, müssen Sie dies dem zuständigen Tiefbauamt melden.

Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gehwegüberfahrt intakt und benutzbar ist. Wenn Sie dafür Maßnahmen der Instandhaltung durchführen, müssen Sie diese dem zuständigen Tiefbauamt melden.


Verfahrensablauf
  • Sie melden die Instandhaltungsmaßnahme vor Beginn der Arbeiten der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Sie erhalten Nachricht von der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
  • Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
  • Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Angabe der Anschrift
  • Gegebenenfalls Planungsunterlagen
Welche Gebühren fallen an?

Sie tragen die Kosten für die Instandhaltungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Beginn der Arbeiten.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage
Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

30.05.2024

Teaser

Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt Instand halten möchten, müssen Sie dies dem zuständigen Tiefbauamt melden.

Verfahrensablauf

  • Sie melden die Instandhaltungsmaßnahme vor Beginn der Arbeiten der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Sie erhalten Nachricht von der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
  • Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angabe der Anschrift
  • Gegebenenfalls Planungsunterlagen

Welche Gebühren fallen an?

Sie tragen die Kosten für die Instandhaltungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Beginn der Arbeiten.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

30.05.2024

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