Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Bewerberinnen und Bewerber um eine Pilotenlizenz (ATPL, MPL, CPL, IR, CB-IR, BIR) oder einen Luftfahrerschein für FTH melden

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Melden Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) Bewerberinnen und Bewerber um eine Pilotenlizenz/-berechtigung oder einen Luftfahrerschein für FTH dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Um als ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber für eine Pilotenlizenz/-berechtigung (ATPL, MPL, IR, CB-IR, BIR) beziehungsweise einen Luftfahrerschein für FTH zu melden, übermitteln Sie eine Bewerbermeldung an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Sollten bei der Meldung noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann das spätere Vorliegen in einer Folgemeldung dem LBA gemeldet werden.

Sie übermitteln damit persönliche Daten der Bewerberin oder des Bewerbers, Angaben zu vorliegenden Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.

Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie Name, Zulassungsnummer der Ausbildungsorganisation und Daten der Ansprechperson angeben.

Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung speichert das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank.


Verfahrensablauf

Sie können die Bewerbermeldung oder die Folgemeldung online oder schriftlich übermitteln. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.

Die von Ihnen übermittelten Daten überträgt das Luftfahrt-Bundesamt in seine interne Datenbank.

Voraussetzungen
  • Sie sind eine genehmigte Ausbildungsorganisation, die Bewerberinnen und Bewerber um eine Pilotenlizenz beziehungsweise Pilotenberechtigung oder einen Luftfahrerschein für FTH ausbildet und diese melden muss.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen beziehungsweise Nachweise einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 8 Tage
Sie müssen die Bewerberin oder den Bewerber spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn melden. Falls Sie aktuell noch nicht alle luftrechtlich erforderlichen Unterlagen der Bewerberin oder des Bewerbers vorliegen haben, müssen Sie, sobald diese vorliegen — ebenfalls über das Formular — eine Folgemeldung für die Bewerberin oder den Bewerber einreichen. Die Frist gilt spätestens bis zum ersten Alleinflug.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Tage
Das Luftfahrt-Bundesamt trägt die Daten in der Regel zeitnah in seine Datenbank ein, nachdem die Meldung eingegangen ist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • keine
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Teaser

Melden Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) Bewerberinnen und Bewerber um eine Pilotenlizenz/-berechtigung oder einen Luftfahrerschein für FTH dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Verfahrensablauf

Sie können die Bewerbermeldung oder die Folgemeldung online oder schriftlich übermitteln. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.

Die von Ihnen übermittelten Daten überträgt das Luftfahrt-Bundesamt in seine interne Datenbank.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine genehmigte Ausbildungsorganisation, die Bewerberinnen und Bewerber um eine Pilotenlizenz beziehungsweise Pilotenberechtigung oder einen Luftfahrerschein für FTH ausbildet und diese melden muss.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen beziehungsweise Nachweise einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 8 Tage
Sie müssen die Bewerberin oder den Bewerber spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn melden. Falls Sie aktuell noch nicht alle luftrechtlich erforderlichen Unterlagen der Bewerberin oder des Bewerbers vorliegen haben, müssen Sie, sobald diese vorliegen — ebenfalls über das Formular — eine Folgemeldung für die Bewerberin oder den Bewerber einreichen. Die Frist gilt spätestens bis zum ersten Alleinflug.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 Tage
Das Luftfahrt-Bundesamt trägt die Daten in der Regel zeitnah in seine Datenbank ein, nachdem die Meldung eingegangen ist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • keine

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

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