Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos den Personennahverkehr nutzen oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhalten.
Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.
Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
- eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.
Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.
Teaser
Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos den Personennahverkehr nutzen oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhalten.
Verfahrensablauf
Sie können als schwerbehinderte Person die Berechtigung für eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr beantragen. Der Antrag kann telefonisch oder per Post gestellt werden.
Wenn Sie den Antrag telefonisch stellen möchten:
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Rufen Sie bei der zuständigen Behörde an.
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Sie erhalten ein Informationsschreiben mit Antrag von der zuständigen Behörde.
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Wenn Sie keine laufenden Sozialleistungen erhalten, überweisen Sie die Eigenbeteiligung
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Sie erhalten ein Beiblatt mit Wertmarke per Post.
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Wenn Sie laufende Sozialleistungen erhalten, füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
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Senden Sie den Antrag an die zuständige Behörde.
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Ihre Unterlagen werden geprüft
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Sie erhalten ein Beiblatt mit Wertmarke per Post
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Falls Sie nicht berechtigt sind, erhalten Sie einen Bescheid per Post.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
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Laden Sie das Formular "Merkblatt und Antrag – Merkzeichen G/Gl oder aG oder Bl/H“ von der Website der zuständigen Behörde herunter oder fordern Sie es per Post an.
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Füllen Sie das Formular vollständig aus und fügen Sie gegebenenfalls die erforderlichen Nachweise bei.
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Senden Sie den Antrag an die zuständige Behörde.
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Wenn Sie keine laufenden Sozialleistungen erhalten, teilt die zuständige Behörde Ihnen die notwendigen Daten für die Überweisung der Eigenbeteiligung mitfahren.
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Sie überweisen die Eigenbeteiligung.
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Sie erhalten ein Beiblatt mit Wertmarke per Post.
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Wenn Sie laufende Sozialleistungen erhalten, werden Ihre Unterlagen von der zuständigen Behörde geprüft.
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Sie erhalten ein Beiblatt mit Wertmarke per Post.
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Falls Sie nicht berechtigt sind, erhalten Sie einen Bescheid per Post.
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
Voraussetzungen
- Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
- Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
- Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
- G
- aG
- B
- H
- Bl
- Gl
- TBl
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfreiDie Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.
Gebühr: 53,00 EURVorkasse: neinDie Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein halbes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.
Gebühr: 104,00 EURVorkasse: neinDie Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 12 MonateDie Wertmarke ist für maximal ein Jahr gültig und muss rechtzeitig verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
- Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage
- Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
- Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:
- Widerspruch
- Klage
Was sollte ich noch wissen?
- Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle Angaben im Antrag korrekt und vollständig machen. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass Ihr Antrag abgelehnt oder eine bereits ausgestellte Berechtigung entzogen wird. In einigen Fällen können auch rechtliche Konsequenzen drohen.
- Wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern, etwa durch eine wesentliche Verbesserung Ihres Gesamtzustandes, Namensänderung oder Anschriftenänderung, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen.




