Änderungen zum Preismelder an Markttransparenzstelle übermitteln
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Ändern sich bei Ihrem Preismelder einzelne Daten oder möchten Sie den Preismelder wechseln? Dann müssen Sie dies der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) umgehend mitteilen.
Der Preismelder kann nur Ihre Grunddaten zu den Tankstellen sowie die Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn Sie vorher Angaben zum Preismelder an die MTS-K gemeldet haben.
Ändern sich einzelne oder alle Daten, müssen Sie die MTS-K umgehend informieren.
Zu den Daten gehören:
- Name und Anschrift des Preismelders
-
eine Kontaktperson mit
- Telefonnummer
- gegebenenfalls Telefaxnummer
- gegebenenfalls E-Mail-Adresse
Teaser
Ändern sich bei Ihrem Preismelder einzelne Daten oder möchten Sie den Preismelder wechseln? Dann müssen Sie dies der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) umgehend mitteilen.
Verfahrensablauf
Sie können die geänderten Daten des Preismelders online, per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.
Wenn Sie die Daten online übermitteln:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
- Füllen Sie die entsprechenden Felder aus.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
Wenn Sie die Daten per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:
- Teilen Sie der MTS-K in einem formlosen Schreiben die geänderten Daten Ihres Preismelders mit.
Voraussetzungen
- Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
- Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
- Sie nutzen die Dienste eines Preismelders.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 12 WochenDie Bearbeitungsdauer hängt ab von der Vollständigkeit der Angaben und Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundeskartellamt (BKartA), Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal




