Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Landesbehörden anfordern

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wissen möchten, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert werden, können Sie von Ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch machen und eine umfassende Daten-Einsicht anfordern.

Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union haben Sie das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert werden. Dieses Recht können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen, auch Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.

Personenbezogene Daten sind zum Beispiel: 

  • Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
  • Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
  • Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
  • Grundbucheinträge
  • Gesundheitsinformationen wie genetische Daten, Krankendaten
  • Zeugnisse
  • allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
  • physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Ihnen dazu das Recht auf Auskunft ein und ermöglicht Ihnen eine umfassende Einsicht in gegebenenfalls über Sie gespeicherte Daten.

Darüber hinaus erfahren Sie beispielsweise 

  • zu welchen Zwecken Ihre Daten verarbeitet werden,
  • welchen Empfängern Ihre Daten offengelegt werden oder 
  • wie lange Ihre Daten gespeichert werden. 

Die Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich per Post anfordern.

Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde. Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal "service.bund.de – Service Online".

Zudem können Sie über folgende Informationen Auskunft verlangen:

  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung,
  • das Bestehen eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen diese Verarbeitung,
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde,
  • alle Informationen über die Herkunft ihrer Daten, sofern die betroffenen Daten nicht von Ihnen erhoben wurden, sowie
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und gegebenenfalls aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten

Verfahrensablauf

Die Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich per Post anfordern.

Auskunft von öffentlichen Stellen online anfordern:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
  • Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail zu.

Auskunft von öffentlichen Stellen schriftlich anfordern:

  • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
  • Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle. 
  • Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.

Ein entsprechendes Portal auf Landesebene, um online Auskunft anzufordern, existiert zum derzeitigen Zeitpunkt nicht.

An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen

Bei der Gewährung der Auskunft müssen die Rechte und Freiheiten anderer Personen beachtet werden. Damit werden in erster Linie die personenbezogenen Daten Dritter geschützt. Für Sie bedeutet das:

  • Es muss sich um personenbezogene Daten handeln, die Sie persönlich betreffen.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Sachverhalt und Behörde können zusätzliche Informationen nötig sein, um Ihre Berechtigung nachzuweisen, zum Beispiel:

  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Kopie Ihres Reisepasses mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung
  • eindeutige Angaben zum Sachverhalt
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Gegebenenfalls erhalten Sie eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten. Die erste Kopie ist kostenlos. Sollten Sie weitere Kopien anfordern, müssen Sie unter Umständen die Kosten dafür tragen.
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.

Weiterführende Informationen

Teaser

Wenn Sie wissen möchten, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert werden, können Sie von Ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch machen und eine umfassende Daten-Einsicht anfordern.

Verfahrensablauf

Die Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich per Post anfordern.

Auskunft von öffentlichen Stellen online anfordern:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
  • Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail zu.

Auskunft von öffentlichen Stellen schriftlich anfordern:

  • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
  • Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle. 
  • Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.

Ein entsprechendes Portal auf Landesebene, um online Auskunft anzufordern, existiert zum derzeitigen Zeitpunkt nicht.

An wen muss ich mich wenden?

Voraussetzungen

Bei der Gewährung der Auskunft müssen die Rechte und Freiheiten anderer Personen beachtet werden. Damit werden in erster Linie die personenbezogenen Daten Dritter geschützt. Für Sie bedeutet das:

  • Es muss sich um personenbezogene Daten handeln, die Sie persönlich betreffen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Sachverhalt und Behörde können zusätzliche Informationen nötig sein, um Ihre Berechtigung nachzuweisen, zum Beispiel:

  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Kopie Ihres Reisepasses mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung
  • eindeutige Angaben zum Sachverhalt

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei
Gegebenenfalls erhalten Sie eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten. Die erste Kopie ist kostenlos. Sollten Sie weitere Kopien anfordern, müssen Sie unter Umständen die Kosten dafür tragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.

Weiterführende Informationen

Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

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