Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird finanziert durch Programme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.

Die Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen umfasst einen freiwilligen anteiligen finanziellen Zuschuss aus Programmen der Europäischen Union (EU), des Bundes sowie des Landes. Diese Förderung richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts und bietet finanzielle Erleichterungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.

Rechtsgrundlage

Teaser

Die Förderung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wird finanziert durch Programme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Städte (Untere Wasserbehörden).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Verwendungsfrist nach Zuteilung des Zuschusses von 3 Monaten.

Rechtsgrundlage

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