Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

Teaser

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

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