Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.

Wenn Sie auf Grund Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragt haben, können Sie telefonisch nachfragen, ob die Freigabe erteilt wurde und die Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholbereit ist. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 3 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden.


An wen muss ich mich wenden?

An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.

Teaser

Bei der Zulassungsbehörde können Sie telefonisch erfragen, ob Sie Ihre Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II bereits abholen können.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, bei der Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt haben.

Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

Weitere Informationen und Angebote