Familienferienerholung: Förderung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.
Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für
- individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
- Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe
an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.
Teaser
Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.
An wen muss ich mich wenden?
An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Verdienstnachweis
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.