Integrierte ländliche Entwicklung (Dorfentwicklung + Leader)
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Informationen zum Zukunftsprogramm Ländlicher Raum (ZPLR).
Mit den Maßnahmen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen des Zukunftsprogramms Ländlicher Raum (ZPLR) erfolgt eine Unterstützung der ländlichen Räume Schleswig-Holsteins für mehr Gemeinschaft, mehr Lebensqualität sowie mehr Wirtschaftskraft.
Die Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung dient der Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Räumen.
Der „Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) ist Grundlage für das „Zukunftsprogramm Ländlicher Raum“ (ZPLR) in Schleswig-Holstein. Das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum ist ein zentrales Förderinstrument für die ländlichen Regionen im Rahmen der EU-Förderperiode 2007-2013. In Schleswig-Holstein wird auf der Grundlage des ELER die so genannte Leader-Methode, die als innovativer bottom-up-Ansatz in der vergangenen Förderperiode im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative LEADER+ erfolgreich erprobt wurde, für den Förderbereich der Integrierten ländlichen Entwicklung flächendeckend umgesetzt.
Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung – mit Ausnahme der Projekte zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betrieb und zur Umnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz – werden vorrangig über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) nach Leader umgesetzt, die in Schleswig-Holstein „AktivRegionen“ genannt werden.
Die neue ELER-Förderperiode 2014-2020 ist in Vorbereitung. Im Übergangszeitraum 2014 bis zum Inkrafttreten des neuen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) können die verfügbaren GAK- und Landesmittel auch außerhalb von Leader für Vorhaben mit besonderer landespolitischer Bedeutung zur Stärkung der ländlichen Räume eingesetzt werden (insbesondere zur Sicherung der Daseinsvorsorge).
Teaser
Informationen zum Zukunftsprogramm Ländlicher Raum (ZPLR).
An wen muss ich mich wenden?
An das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL).
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER),
- Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG),
- Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein Gl.Nr. 6621.41, veröffentlicht im Amtsblatt für SH, Ausgabe 06.12.2010 in Verbindung mit der Änderung vom 13.12.2011, veröffentlicht im Amtsblatt für SH, Ausgabe 27.12.2011 (RL zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in SH).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur AktivRegion Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".