Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche melden / anzeigen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Gewalt gegenüber Kindern sollte umgehend beim Jugendamt oder, wenn unmittelbar Gefahr besteht, bei der Polizei gemeldet/angezeigt werden.

Kinder und Jugendliche, die Opfer von Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch werden, benötigen dringend Schutz und Hilfe. Am wirkungsvollsten können diejenigen helfen, die "nahe dran" sind. Sie sind oft die Einzigen, die Informationen weitergeben können und damit Hilfeprozesse in Gang setzen.

Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für solche Dinge auffallen, suchen Sie bitte das direkte Gespräch und lassen Sie andere wissen, dass Sie sich Sorgen machen oder bestimmte Handlungen nicht akzeptieren können und wollen.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine direkte Ansprache der Erziehungsberechtigten nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes führt, nehmen Sie bitte umgehend mit den Behörden Kontakt auf. Ihre Anonymität bleibt gewahrt.


An wen muss ich mich wenden?
  • An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
  • an jede Polizeidienststelle, wenn Sie das Gefühl haben, dass eine unmittelbare Gefahr besteht.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Kontaktdaten zu Jugendämtern und Beratungsstellen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung  des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).

Teaser

Gewalt gegenüber Kindern sollte umgehend beim Jugendamt oder, wenn unmittelbar Gefahr besteht, bei der Polizei gemeldet/angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
  • an jede Polizeidienststelle, wenn Sie das Gefühl haben, dass eine unmittelbare Gefahr besteht.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Kontaktdaten zu Jugendämtern und Beratungsstellen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung  des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).

Frag Govii, den Behördenbot

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