Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Amputationen bei Wirbeltieren: Kürzen der Schnabelspitze, Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.

Unerlaubte Amputationen sind:

  • das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken,
  • das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten,
  • das Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern mittels elastischer Ringe.

Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.

Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.


An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).

Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage

Teaser

Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).

Welche Gebühren fallen an?

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