Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Abgrenzung Handwerk oder nicht Handwerk: Beratung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Fragen zur Zugehörigkeit eines Betriebes zur IHK oder HWK beantworten die IHK und HWK.

Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zur Handwerkskammer (HWK) bzw. zur Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zum Teil eine komplexe Fragestellung. Sie können sich durch die HWK und/oder IHK dazu beraten lassen.

Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur HWK gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil diese sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sogenannten Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK bzw. der HWK an.  


An wen muss ich mich wenden?

An die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat/haben wird. 

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

Teaser

Fragen zur Zugehörigkeit eines Betriebes zur IHK oder HWK beantworten die IHK und HWK.

An wen muss ich mich wenden?

An die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat/haben wird. 

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

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