Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Begrüßungsgeld

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende, Studentinnen und Studenten.

Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis,
  • gültiger Studienausweis,
  • Mietvertrag.
Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.

Was sollte ich noch wissen?

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.

Teaser

Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende, Studentinnen und Studenten.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis,
  • gültiger Studienausweis,
  • Mietvertrag.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.

Was sollte ich noch wissen?

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.

Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

Weitere Informationen und Angebote