Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten durch den Bürgerbeauftragten in Anspruch nehmen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)

Leistungsbeschreibung

Die Bürgerbeauftragte unterstützt Menschen bei Fragen zu sozialen Angelegenheiten und informiert Sie über mögliche Hilfen.

Die Bürgerbeauftragte unterstützt alle Menschen, die Hilfe in sozialen Angelegenheiten suchen. Sie berät und informiert Sie über Ihre Möglichkeiten und setzt sich für Ihre Anliegen bei den Behörden ein. Darüber hinaus kann die Bürgerbeauftragte Vorschläge machen, wenn gesetzliche Regelungen verbessert oder ergänzt werden sollten. Auf diese Weise stärkt sie die Position der Hilfesuchenden gegenüber den Behörden.

Die Beratung erfolgt kostenlos und unabhängig.


Verfahrensablauf
  • Sie können telefonisch, per E-Mail oder persönlich mit der Bürgerbeauftragten und deren Mitarbeitenden Kontakt aufnehmen.
  • Sie schildern Ihr Anliegen, und die Bürgerbeauftragte hört genau zu, um Ihre Situation zu verstehen.
  • Ihre vorhandenen Bescheide oder Unterlagen werden gemeinsam geprüft.
  • Die Bürgerbeauftragte informiert Sie über Ihre Rechte, Möglichkeiten und die nächsten Schritte.
  • Die Bürgerbeauftragte überprüft, ob Ihr Anliegen bearbeitet wurde, und gibt Ihnen bei Bedarf weitere Hinweise.
  • Die Bürgerbeauftragte nimmt Kontakt mit Behörden auf, wenn die ratsuchende Person dies wünscht und es zweckmäßig erscheint.
An wen muss ich mich wenden?

Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein

Voraussetzungen
  • Sie haben ein Anliegen in sozialen Angelegenheiten, zum Beispiel zu Sozialleistungen, Pflege, Wohnen oder Beratung.
  • Sie benötigen Hilfe oder Information, um Ihr Anliegen zu klären.
  • Sie sind bereit, Unterlagen oder Bescheide vorzulegen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens wichtig sind.
  • Auch allgemeine Fragen zu den Rechtsgebieten können gestellt werden.
  • Ihr Anliegen liegt im Zuständigkeitsbereich der Bürgerbeauftragten, das heißt, es betrifft die Unterstützung und Vertretung gegenüber Behörden in sozialen Fragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bereits vorliegende Bescheide zum Anliegen, aber auch allgemeine Fragen zu Leistungen (wenn vorhanden)
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen hängen davon ab, um welche Rechtsfrage es sich handelt. Bürgerinnen und Bürger müssen gegebenenfalls selbstständig Rechtsmittel bei den Behörden einlegen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert je nach Fall unterschiedlich lange. Sie bekommen so schnell wie möglich eine Rückmeldung.

Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Die Bürgerbeauftragte selbst kann keine rechtlichen Entscheidungen treffen, sondern unterstützt Sie bei der Klärung Ihres Anliegens.
Was sollte ich noch wissen?

Die Bürgerbeauftragte und ihr Team dürfen für die Bearbeitung Ihres Anliegens Auskünfte bei Behörden einholen, Unterlagen anfordern und Stellungnahmen einholen. Dies setzt das ausdrückliche Einverständnis der Ratsuchenden voraus. Sie haben Zugang zu allen Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes.

Medizinische Gutachten oder Obergutachten können von der Bürgerbeauftragten jedoch nicht erstellt werden. Bei privatrechtlichen Streitigkeiten oder bei der Abänderung von gerichtlichen Entscheidungen ist die Bürgerbeauftragte nicht die richtige Ansprechpartnerin.

Weiterführende Informationen

Teaser

Die Bürgerbeauftragte unterstützt Menschen bei Fragen zu sozialen Angelegenheiten und informiert Sie über mögliche Hilfen.

Verfahrensablauf

  • Sie können telefonisch, per E-Mail oder persönlich mit der Bürgerbeauftragten und deren Mitarbeitenden Kontakt aufnehmen.
  • Sie schildern Ihr Anliegen, und die Bürgerbeauftragte hört genau zu, um Ihre Situation zu verstehen.
  • Ihre vorhandenen Bescheide oder Unterlagen werden gemeinsam geprüft.
  • Die Bürgerbeauftragte informiert Sie über Ihre Rechte, Möglichkeiten und die nächsten Schritte.
  • Die Bürgerbeauftragte überprüft, ob Ihr Anliegen bearbeitet wurde, und gibt Ihnen bei Bedarf weitere Hinweise.
  • Die Bürgerbeauftragte nimmt Kontakt mit Behörden auf, wenn die ratsuchende Person dies wünscht und es zweckmäßig erscheint.

An wen muss ich mich wenden?

Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Sie haben ein Anliegen in sozialen Angelegenheiten, zum Beispiel zu Sozialleistungen, Pflege, Wohnen oder Beratung.
  • Sie benötigen Hilfe oder Information, um Ihr Anliegen zu klären.
  • Sie sind bereit, Unterlagen oder Bescheide vorzulegen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens wichtig sind.
  • Auch allgemeine Fragen zu den Rechtsgebieten können gestellt werden.
  • Ihr Anliegen liegt im Zuständigkeitsbereich der Bürgerbeauftragten, das heißt, es betrifft die Unterstützung und Vertretung gegenüber Behörden in sozialen Fragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bereits vorliegende Bescheide zum Anliegen, aber auch allgemeine Fragen zu Leistungen (wenn vorhanden)

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen hängen davon ab, um welche Rechtsfrage es sich handelt. Bürgerinnen und Bürger müssen gegebenenfalls selbstständig Rechtsmittel bei den Behörden einlegen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert je nach Fall unterschiedlich lange. Sie bekommen so schnell wie möglich eine Rückmeldung.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Die Bürgerbeauftragte selbst kann keine rechtlichen Entscheidungen treffen, sondern unterstützt Sie bei der Klärung Ihres Anliegens.

Was sollte ich noch wissen?

Die Bürgerbeauftragte und ihr Team dürfen für die Bearbeitung Ihres Anliegens Auskünfte bei Behörden einholen, Unterlagen anfordern und Stellungnahmen einholen. Dies setzt das ausdrückliche Einverständnis der Ratsuchenden voraus. Sie haben Zugang zu allen Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes.

Medizinische Gutachten oder Obergutachten können von der Bürgerbeauftragten jedoch nicht erstellt werden. Bei privatrechtlichen Streitigkeiten oder bei der Abänderung von gerichtlichen Entscheidungen ist die Bürgerbeauftragte nicht die richtige Ansprechpartnerin.

Weiterführende Informationen

Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

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