Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Zufahrt zum Grundstück herstellen, ändern

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Der Bau oder die Veränderung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.


Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.


An wen muss ich mich wenden?

An das Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Lageplanskizze,
  • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird.

Rechtsgrundlage

§§ 21 und 24 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

StrWG

Teaser

Der Bau oder die Veränderung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.


An wen muss ich mich wenden?

An das Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lageplanskizze,
  • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird.

Rechtsgrundlage

§§ 21 und 24 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

StrWG

Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

Weitere Informationen und Angebote