Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Krankenkassenaufsicht

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Die staatliche Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen liegt beim Bundesamt für Soziale Sicherung.


Die gesetzlichen Krankenkassen unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Krankenkassen, deren Tätigkeitsbereich auf bis zu drei Bundesländer beschränkt ist, unterstehen der jeweiligen Landesaufsicht.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung oder die aufsichtsführende Landesbehörde.

Die zuständige Aufsichtsbehörde kann unter anderem dem Impressum des Internetauftritts der jeweiligen Krankenkasse entnommen werden.

 

Rechtsgrundlage

§ 87 Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung.

§ 87 SGB IX
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu den Themen Gesundheitswesen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche KrankenversicherungKrankenversicherung

Teaser

Die staatliche Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen liegt beim Bundesamt für Soziale Sicherung.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung oder die aufsichtsführende Landesbehörde.

Die zuständige Aufsichtsbehörde kann unter anderem dem Impressum des Internetauftritts der jeweiligen Krankenkasse entnommen werden.

 

Rechtsgrundlage

§ 87 Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung.

§ 87 SGB IX

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zu den Themen Gesundheitswesen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzliche KrankenversicherungKrankenversicherung

Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

Weitere Informationen und Angebote