Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Wer durch rechtsextremistische Gewalt gefährdet wird, kann sich an das BKA wenden. Bei akuter Gefahr 110 wählen!


Die zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen nimmt Hinweise von Bürgern entgegen, die

  • sich durch rechtsextremistische Gewalt selbst gefährdet sehen oder
  • von rechtsextremistischen Gewalttätern bedroht werden.

Sie leitet diese an die zuständigen Landespolizeibehörden weiter.

Sollte eine akute Gefahr für Leib oder Leben bestehen, muss der polizeiliche Notruf 110 gewählt werden.


An wen muss ich mich wenden?

An die Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen:
Tel.: +49 2225-8924240 (täglich 00:00 - 24:00)


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeskriminialamtes (BKA).

BKA

Teaser

Wer durch rechtsextremistische Gewalt gefährdet wird, kann sich an das BKA wenden. Bei akuter Gefahr 110 wählen!


An wen muss ich mich wenden?

An die Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen:
Tel.: +49 2225-8924240 (täglich 00:00 - 24:00)


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeskriminialamtes (BKA).

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