Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Aalfang Jahresmeldung

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die Behörde.


Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag schriftlich aufzeichnen.

In diesen Aufzeichnungen geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie sie an die obere Fischereibehörde.


Verfahrensablauf

Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese. Ggfs. werden Fragen mit Ihnen geklärt. Die Jahresmeldung wird von der Behörde in einem Register eingetragen.


Voraussetzungen

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr nach einem von der Fischereibehörde vorgegebenen Muster vornehmen.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Aufzeichnungen über Aalfang des betreffenden Kalenderjahres gemäß Muster der oberen Fischereibehörde

Ggfs. Beleg nach § 5 Abs. 2 AalVO


Welche Gebühren fallen an?

keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr bis zum 28. Februar des Folgejahres an die obere Fischereibehörde senden.


Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
Formblatt zur Jahresmeldung in der Aalfischerei zu Erwerbszwecken
Was sollte ich noch wissen?

Teaser

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die Behörde.


Verfahrensablauf

Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese. Ggfs. werden Fragen mit Ihnen geklärt. Die Jahresmeldung wird von der Behörde in einem Register eingetragen.


Voraussetzungen

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr nach einem von der Fischereibehörde vorgegebenen Muster vornehmen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Aufzeichnungen über Aalfang des betreffenden Kalenderjahres gemäß Muster der oberen Fischereibehörde

Ggfs. Beleg nach § 5 Abs. 2 AalVO


Welche Gebühren fallen an?

keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr bis zum 28. Februar des Folgejahres an die obere Fischereibehörde senden.


Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
Formblatt zur Jahresmeldung in der Aalfischerei zu Erwerbszwecken

Was sollte ich noch wissen?

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