Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Personalausweis, Onlinefunktion einschalten

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen. Ab wann Sie den Online-Ausweis einfach selbst aktivieren lassen können, wird auf www.personalausweisportal.de bekannt gegeben.


Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Seit 2017 ist dieser Chip standardmäßig in Ausweisen für Bürgerinnen und Bürger, die bei Antragstellung älter als 16 Jahre waren, aktiviert.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie älter als 16 Jahre sind, können Sie den Online-Ausweis einfach selbst, durch das Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN aktivieren. Alle Informationen dazu erhalten Sie postalisch in Ihrem sogenannten „PIN-Brief“. Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN können Sie beim Abholen des Ausweises sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2 setzen.

Ist der Online-Ausweis nicht aktiviert (vor Juli 2017 ausgestellte Ausweise auf Wunsch der antragstellenden Person) oder waren Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung noch keine 16 Jahre alt, benötigen Sie die Unterstützung Ihrer zuständigen Behörde bei der Aktivierung. Bitte kontaktieren Sie Ihre Behörde wegen eines Termins. Den Ausweis müssen Sie zum Termin mitbringen.

Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:

  • BAföG online beantragen,
  • Ihre SIM-Karte online aktivieren,
  • Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und 
  • die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen

Muss Ihre Online-Ausweisfunktion eingeschaltet werden, können Sie das nur bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt erledigen lassen. Alternativ können Sie die Aktivierung auch bei der ausstellenden Behörde (siehe Eintrag auf dem Ausweisdokument) erledigen lassen. Waren Sie zum Zeitpunkt der Personalausweis-Beantragung jünger als 16 Jahre, durften Sie den Online-Ausweis noch nicht nutzen. Er ist deshalb nicht eingeschaltet. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Online-Ausweis kostenfrei in dem für Sie zuständigen Bürgeramt einschalten lassen.


Verfahrensablauf

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

  • Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten „PIN-Brief“ per Post.
    • Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer individuellen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2, möglich.

Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Kontaktieren Sie Ihre zuständige Personalausweisbehörde wegen eines Termins. Den Personalausweis müssen Sie zu dem Termin mitbringen.
  • Nachdem Sie die selbstgewählte, sechsstellige PIN für den Online-Ausweis in der Behörde gesetzt haben, ist dieser einsatzbereit.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis

Ihren aktuellen Personalausweis.


Welche Gebühren fallen an?

Durch das Aktivieren des Online-Ausweises entstehen keine Kosten für Sie.

keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen für Sie.

keine


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert höchstens 5 Minuten.


Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen: ja (Vertretung nicht möglich)

Online-Verfahren: nein

Schriftform: nein

Formulare: nein

keine


Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, DV 2


Fachlich freigegeben am
25.10.2021

Teaser

Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen. Ab wann Sie den Online-Ausweis einfach selbst aktivieren lassen können, wird auf www.personalausweisportal.de bekannt gegeben.


Verfahrensablauf

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

  • Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten „PIN-Brief“ per Post.
    • Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer individuellen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2, möglich.

Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Kontaktieren Sie Ihre zuständige Personalausweisbehörde wegen eines Termins. Den Personalausweis müssen Sie zu dem Termin mitbringen.
  • Nachdem Sie die selbstgewählte, sechsstellige PIN für den Online-Ausweis in der Behörde gesetzt haben, ist dieser einsatzbereit.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis

Ihren aktuellen Personalausweis.


Welche Gebühren fallen an?

Durch das Aktivieren des Online-Ausweises entstehen keine Kosten für Sie.

keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen für Sie.

keine


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert höchstens 5 Minuten.


Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen: ja (Vertretung nicht möglich)

Online-Verfahren: nein

Schriftform: nein

Formulare: nein

keine


Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, DV 2


Fachlich freigegeben am

25.10.2021

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