Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen mitteilen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Ändert sich der Strahlenschutzverantwortliche, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.


Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, so werden die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen von der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person wahrgenommen.

Teilen Sie bitte die Angaben der entsprechenden Person der zuständigen Behörde mit. Besteht das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt. Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Mitglieder der Personenvereinigung bleibt hiervon unberührt.


Verfahrensablauf
  • Sie senden die Mitteilung über den Strahlenschutzverantwortlichen in Ihrem Unternehmen, inklusiver aller Angaben und Nachweise, an die zuständige Behörde.
  • Diese registriert und bearbeitet Ihre Mitteilung samt den eingegangenen Nachweisen.
  • Fehlen Angaben oder Nachweise, kommt die Behörde mit einer Anfrage auf Sie zu.
  • Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid.

Zuständige Stelle

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)


Voraussetzungen
  • Bei einer juristischen Peron muss es eine vertretungsberechtigte Person sein
  • Die Zuverlässigkeit ist zu prüfen (z. B. durch ein Führungszeugnis)

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fachkundebescheinigung/Fachkundeaktualisierung (wenn kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist)
  • Approbationsurkunde (bei Ärzten und Ärztinnen)
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Aktueller Handelsregisterauszug

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 0,00 - 500,00 EUR
Vorkasse: Nein
Die Kosten sind abhängig davon, ob Genehmigungen geändert werden müssen oder beispielsweise nur eine formlose Bestätigung versendet werden muss.


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Abhängig von den eingereichten Unterlagen und Nachweisen (Vollständigkeit, Qualität).


Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf

Klage


Was sollte ich noch wissen?

Bei einer juristischen Person sind alle vertretungsberechtigten, natürlichen Personen zu benennen und die Ansprechperson für die Behörde zu kennzeichnen.

Informationen und Verfahrenshinweise für die Betreiber von Röntgeneinrichtungen in Schleswig-Holstein
Fachlich freigegeben durch

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein (MEKUN)


Fachlich freigegeben am
18.07.2022

Teaser

Ändert sich der Strahlenschutzverantwortliche, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.


Verfahrensablauf

  • Sie senden die Mitteilung über den Strahlenschutzverantwortlichen in Ihrem Unternehmen, inklusiver aller Angaben und Nachweise, an die zuständige Behörde.
  • Diese registriert und bearbeitet Ihre Mitteilung samt den eingegangenen Nachweisen.
  • Fehlen Angaben oder Nachweise, kommt die Behörde mit einer Anfrage auf Sie zu.
  • Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid.

Zuständige Stelle

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)


Voraussetzungen

  • Bei einer juristischen Peron muss es eine vertretungsberechtigte Person sein
  • Die Zuverlässigkeit ist zu prüfen (z. B. durch ein Führungszeugnis)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fachkundebescheinigung/Fachkundeaktualisierung (wenn kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist)
  • Approbationsurkunde (bei Ärzten und Ärztinnen)
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Aktueller Handelsregisterauszug

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 0,00 - 500,00 EUR
Vorkasse: Nein
Die Kosten sind abhängig davon, ob Genehmigungen geändert werden müssen oder beispielsweise nur eine formlose Bestätigung versendet werden muss.


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Abhängig von den eingereichten Unterlagen und Nachweisen (Vollständigkeit, Qualität).


Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage


Was sollte ich noch wissen?

Bei einer juristischen Person sind alle vertretungsberechtigten, natürlichen Personen zu benennen und die Ansprechperson für die Behörde zu kennzeichnen.

Informationen und Verfahrenshinweise für die Betreiber von Röntgeneinrichtungen in Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben durch

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein (MEKUN)


Fachlich freigegeben am

18.07.2022

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