Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage stellen, soll die zuständige Behörde diesem unter gewissen Voraussetzungen zustimmen.
Nach Ihrem Antrag auf Vorbescheid entscheidet die zuständige Behörde über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage.
Sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides besteht, soll die zuständige Behörde einen Vorbescheid ausstellen. Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren die Genehmigung beantragt haben.
Teaser
Wenn Sie einen Antrag auf Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage stellen, soll die zuständige Behörde diesem unter gewissen Voraussetzungen zustimmen.
Verfahrensablauf
- Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage erhalten möchten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag vorab bei der zuständigen Behörde stellen.
- Dem Antrag fügen Sie zur Prüfung der Voraussetzungen erforderliche Zeichnungen, Erläuterungen und die begründete Standortwahl bei.
- Die zuständige Behörde entscheidet über die Erteilung des Vorbescheides.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung oder Ablehnung des Vorbescheids.
- Der Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren die Genehmigung der Anlage beantragen. Die Frist kann auf Antrag bis auf vier Jahre verlängert werden.
Zuständige Stelle
In Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig.
Voraussetzungen
- Aus dem von Ihnen eingereichten Antrag, sowie den erforderlichen Dokumenten, müssen die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können.
- Zudem muss aus Ihrem Antrag ein berechtigtes Interesse an der Erteilung eines Vorbescheides hervorgehen.
- Bei Erteilung eines Vorbescheids, müssen Sie innerhalb von zwei Jahren nach Bestandkraft des Vorbescheids die Genehmigung beantragen. Die Frist kann auf Antrag bis auf vier Jahre verlängert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Gutachten
- Erläuterungen und
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle erfragen).
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 2 JahreDer Vorbescheid wird unwirksam, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Jahren die Genehmigung der Anlage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Geltungsdauer des Vorbescheids bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 MonateEs gibt keine gesetzliche Frist für das Vorbescheidsverfahren. Als Orientierung kann das vereinfachte Genehmigungsverfahren herangezogen werden. Hierfür gilt eine Frist von drei Monaten mit maximal drei-monatiger Verlängerungsmöglichkeit.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Anträge / Formulare
ELiA steht für "Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung" und ist eine IT-Lösung, um die Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beantragen. Mit ihr können Betriebe, bzw. die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros, den sehr umfangreichen Antrag elektronisch erstellen und verschlüsselt an die Genehmigungsbehörde versenden.
Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrages nutzen Sie bitte die Möglichkeit eines Beratungsgespräches mit der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde (Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein).
ELiA bietet eine einfach strukturierte und nach einzelnen Formularen übersichtlich gegliederte Oberfläche und unterstützt durch Hilfen, Musteranträge, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen. Ein Speichern ist in jedem Bearbeitungsstand möglich. Die Formulare sind der Reihe nach abzuarbeiten, da es Abhängigkeiten zwischen ihnen gibt.
Hinweise zum Versand:
a) Postalischer Versand auf Datenträger
Sie können die Antragsdatei mit allen Anlagen auf CD, DVD oder USB-Stick an die Genehmigungsbehörde versenden.
b) Elektronischer Versand als ZIP-Datei mittels gesichertem Post-fach (verschlüsselt, evtl. signiert, automatisch)
ELiA wird in folgenden Ländern genutzt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Fachlich freigegeben durch
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)