Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Einmalige Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler beantragen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Als Studentin oder Student sowie Berufsfachschülerin, Berufsfachschüler, Fachschülerin oder Fachschüler können Sie eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung beantragen


Um Studierende bei den gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel zu unterstützen, hat der Bundestag das Gesetz zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen.

Das Land Schleswig-Holstein hat darüber hinaus eine Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten auf Personen mit ständigem Wohnsitz in Schleswig-Holstein, die an Ausbildungsstätten außerhalb Deutschlands im europäischen Ausland (EU, EWR und Schweiz) immatrikuliert oder angemeldet sind, verfügt. Die Energiepreispauschale von 200 Euro muss beantragt werden.

Dazu gibt es zwei unterschiedliche Verfahren. Ausführliche Angaben finden Sie hier:

BundesverfahrenLandesverfahren in Schleswig-Holstein (erweitert den Kreis der Antragsberechtigten)
Verfahrensablauf

Die Auszahlung können Sie über den Online-Dienst „Einmalzahlung200.de“ beantragen.

Über das Landesverfahren stellen Sie den Antrag, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Schleswig-Holstein, am 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte innerhalb der EU, dem EWR oder der Schweiz außerhalb Deutschlands (!) immatrikuliert oder angemeldet waren. Die Auszahlung können Sie über den Online-Dienst "energiepreispauschale-ausland.antragsportal-studentenwerk.sh" beantragen.

Bitte beachten: Sie können den Zuschuss nur einmal beantragen.


Voraussetzungen

Nähere Informationen finden Sie in den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Links.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Dies unterscheidet sich nach Landes- und Bundesverfahren. Bitte die FAQ in den oben aufgeführten Links beachten.


Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei
Vorkasse: Nein


Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 15.03.2023 - 30.09.2023
Sie können den Antrag vom 15. März 2023 bis 30. September 2023 stellen.


Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in SH


Fachlich freigegeben am
06.04.2023

Teaser

Als Studentin oder Student sowie Berufsfachschülerin, Berufsfachschüler, Fachschülerin oder Fachschüler können Sie eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung beantragen


Verfahrensablauf

Die Auszahlung können Sie über den Online-Dienst „Einmalzahlung200.de“ beantragen.

Über das Landesverfahren stellen Sie den Antrag, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Schleswig-Holstein, am 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte innerhalb der EU, dem EWR oder der Schweiz außerhalb Deutschlands (!) immatrikuliert oder angemeldet waren. Die Auszahlung können Sie über den Online-Dienst "energiepreispauschale-ausland.antragsportal-studentenwerk.sh" beantragen.

Bitte beachten: Sie können den Zuschuss nur einmal beantragen.


Voraussetzungen

Nähere Informationen finden Sie in den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Links.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Dies unterscheidet sich nach Landes- und Bundesverfahren. Bitte die FAQ in den oben aufgeführten Links beachten.


Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei
Vorkasse: Nein


Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: 15.03.2023 - 30.09.2023
Sie können den Antrag vom 15. März 2023 bis 30. September 2023 stellen.


Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in SH


Fachlich freigegeben am

06.04.2023

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