Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Vermisstes oder entlaufenes Tier melden

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.


Wenn Sie auf der Suche nach Ihren tierischen Begleitern oder Begleiterinnen sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Zusätzlich werden gefundene Haustiere häufig auch bei der Polizei oder in Tierheimen abgegeben. Bitte fragen Sie dort ebenfalls nach.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder an die örtlichen Tierheime.


Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei
Vorkasse: Nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am
01.02.2023

Teaser

Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder an die örtlichen Tierheime.


Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei
Vorkasse: Nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

01.02.2023

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