Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage anzeigen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Das Errichten, Stilllegen oder wesentliche Ändern einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) müssen Sie mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen.


Wenn Sie eine

  • Anlage zum Lagern von Silagesickersaft mit einem Volumen von mehr als 25 Kubikmetern,
  • sonstige JGS-Anlage mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern oder
  • Anlage zum Lagern von Festmist oder Silage mit einem Volumen von mehr als 1.000 Kubikmetern

errichten, stilllegen oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.


Verfahrensablauf
  • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der unteren Wasserbehörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst für den Antrag.
  • In jedem Fall prüft die Behörde Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
  • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
  • Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.


Voraussetzungen

Sie weisen mit den erforderlichen Unterlagen nach, dass Ihre Anlage die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhält.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausgefülltes Anzeigeformular
  • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
  • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 25,00 - 1000,00 EUR
Vorkasse: Nein


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich oder online an die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt zu richten.


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen


Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
  • Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Formulare sind auf der Homepage der jeweiligen unteren Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt als Download verfügbar.


Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein


Fachlich freigegeben am

05.07.2023


Teaser

Das Errichten, Stilllegen oder wesentliche Ändern einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) müssen Sie mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen.


Verfahrensablauf

  • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der unteren Wasserbehörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst für den Antrag.
  • In jedem Fall prüft die Behörde Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
  • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
  • Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.


Voraussetzungen

Sie weisen mit den erforderlichen Unterlagen nach, dass Ihre Anlage die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhält.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes Anzeigeformular
  • Detaillierte Unterlagen zur Beschreibung des Vorhabens (Lageplan, Zeichnungen, Nachweise, Beschreibungen)
  • Gegebenenfalls Sachverständigengutachten

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 25,00 - 1000,00 EUR
Vorkasse: Nein


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige ist mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich oder online an die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt zu richten.


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen


Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Formulare sind auf der Homepage der jeweiligen unteren Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt als Download verfügbar.


Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein


Fachlich freigegeben am

05.07.2023


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