Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Zivildienst: Gesundheitsschäden

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Einen Anspruch auf Versorgungsleistungen kann geltend machen, wer einen gesundheitlichen Schaden während des Zivildienstes erlitten hat.


Zivildienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Dienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Zivildienstes erlittenen Unfall oder durch die dem Zivildienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist.

Ein Zivildienstpflichtiger, der eine Dienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Zivildienstes wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung nach dem Zivildienstgesetz.

Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt.


An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass,
  • Meldebestätigung,
  • gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten),
  • gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
  • gegebenenfalls Bescheinigung der Krankenkasse, falls während des Zivildienstes ein Versicherungsverhältnis weiter bestanden hat,
  • Zivildienstbescheinigung.

Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Rechtsgrundlage
  • §§ 47 - 51a Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz - ZDG),
  • Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG).
ZDGBVG

Teaser

Einen Anspruch auf Versorgungsleistungen kann geltend machen, wer einen gesundheitlichen Schaden während des Zivildienstes erlitten hat.


An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass,
  • Meldebestätigung,
  • gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten),
  • gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
  • gegebenenfalls Bescheinigung der Krankenkasse, falls während des Zivildienstes ein Versicherungsverhältnis weiter bestanden hat,
  • Zivildienstbescheinigung.

Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Keine


Rechtsgrundlage

  • §§ 47 - 51a Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz - ZDG),
  • Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG).
ZDGBVG

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