Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Frühförderung behinderter Kinder

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Fördermöglichkeiten für Kinder mit Behinderung und für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, von der Geburt bis zum Schuleintritt.


Das Angebot der wohnortnahen interdisziplinären Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.

Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt beziehungsweise abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.


An wen muss ich mich wenden?

An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Rechtsgrundlage

§ 46 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

§ 46 SGB
Was sollte ich noch wissen?

Teaser

Fördermöglichkeiten für Kinder mit Behinderung und für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, von der Geburt bis zum Schuleintritt.


An wen muss ich mich wenden?

An eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Welche Gebühren fallen an?

Keine


Rechtsgrundlage

§ 46 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

§ 46 SGB

Was sollte ich noch wissen?

Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

Weitere Informationen und Angebote