Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Vereine

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.


Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.


An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Amtsgericht.

Gerichtsverzeichnis
Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

§§ 21 ff. BGB
Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden

Teaser

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.


An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Amtsgericht.

Gerichtsverzeichnis

Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

§§ 21 ff. BGB

Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

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