Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Fahrerlaubnisklassen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zahlreiche unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen.


Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.

Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Fahrerlaubnisklassen

Bemerkung: link aktualisiert


An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).


Rechtsgrundlage
  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • §§ 6, 76 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV).
§ 2 StVGFeV
Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

Teaser

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zahlreiche unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen.


An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).


Rechtsgrundlage

  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • §§ 6, 76 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV).
§ 2 StVGFeV

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWVATT).

Führerschein und Fahrerlaubnisrecht

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