Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.


Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).


Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihren bisherigen bisherigen Führerschein und:

  1. Für alle Klassen:
  • Personalausweis oder Reisepass,
    Sollten der Personalausweis oder Reisepass verloren gegangen sein, eine Meldebescheinigung.
  • Aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
  1. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe,
  • Sehtestbescheinigung.
  1. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
  1. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:
  • Gutachten über besondere Anforderungen,
  • Führungszeugnis.


Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


Fachlich freigegeben am
14.09.2020

Teaser

Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.


An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).


Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihren bisherigen bisherigen Führerschein und:

  1. Für alle Klassen:
  • Personalausweis oder Reisepass,
    Sollten der Personalausweis oder Reisepass verloren gegangen sein, eine Meldebescheinigung.
  • Aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
  1. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe,
  • Sehtestbescheinigung.
  1. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
  1. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:
  • Gutachten über besondere Anforderungen,
  • Führungszeugnis.


Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen


Fachlich freigegeben am

14.09.2020

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