Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen bedürfen in der Regel einer Genehmigung. Es gibt aber auch verfahrensfreie Änderungen.


Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.

Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:

  • § 61 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag)
  • § 64 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
  • § 63 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
  • § 62 LBO - Genehmigungsfreistellung.

Rechtsgrundlage

Teaser

Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen bedürfen in der Regel einer Genehmigung. Es gibt aber auch verfahrensfreie Änderungen.


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