Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Wahlhelfer

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürger, die am Wahltag als Wahlvorsteher und Beisitzer die Wahl leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.


Wahlhelfer/innen sind wahlberechtigte Bürger/innen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in und Beisitzer/innen die Wahlhandlung leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeindewahlbehörde beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).


Teaser

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürger, die am Wahltag als Wahlvorsteher und Beisitzer die Wahl leiten und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).


Frag Govii, den Behördenbot

Chatten Sie hier mit dem Chatbot Govii. Er kann Ihnen bei behördlichen Anfragen aller Art weiterhelfen, lernt aber gerade noch sehr viel dazu und weiß vielleicht noch nicht auf alles eine Antwort.

Weitere Informationen und Angebote