Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Windenergie, Vorranggebiete

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Für die Nutzung von Windenergie sind Eignungsgebiete für Windkraftanlagen und Windenergieanlagen festgelegt worden.

Für die Nutzung von Windenergie sind Vorranggebiete für Windkraftanlagen festgelegt worden.

Die Landesplanungsbehörde Schleswig-Holstein hat neue Raumordnungspläne zum Thema Windenergie aufgestellt. Damit wird die Windenergie-Flächenplanung neu ausgerichtet und eine geordnete Entwicklung der Windenergienutzung im Land sichergestellt. Die Windenergienutzung konzentriert sich auf Vorranggebiete, die in den Regionalplänen Windenergie ausgewiesen werden. Außerhalb der Vorranggebiete ist die Windenergienutzung hingegen ausgeschlossen.

Die Öffentlichkeit und die sogenannten Träger öffentlicher Belange (TÖB) haben in insgesamt 4 Beteiligungsverfahren über das Online-Portal BOB.SH zu den jeweiligen Planentwürfen Stellung genommen.

Die Landesregierung hat am 29. Dezember 2020 die Regionalpläne Windenergie endgültig beschlossen. In den Plänen werden 344 Vorranggebiete Windenergie mit rund 32.000 Hektar ausgewiesen, das entspricht rund zwei Prozent der Landesfläche. Die Regionalpläne sind am 31.12.2020 in Kraft getreten.


Zuständige Stelle

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Landesplanungsbehörde

Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Für die Genehmigung von Windenergieanlagen ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zuständig.

Informationen zum Thema Windenergie finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt, Natur und Natur (MEKUN) 

Fachlich freigegeben durch

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

08.09.2022

Teaser

Für die Nutzung von Windenergie sind Eignungsgebiete für Windkraftanlagen und Windenergieanlagen festgelegt worden.

Zuständige Stelle

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Landesplanungsbehörde

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Für die Genehmigung von Windenergieanlagen ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zuständig.

Informationen zum Thema Windenergie finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt, Natur und Natur (MEKUN) 

Fachlich freigegeben durch

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

08.09.2022

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