Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Medizinischer Fachdienst / Jugendärztlicher Dienst

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Der medizinische Fachdienst führt unter anderem Schueingagsuntersuchungen und Impfkampagnen durch.


Zum Schutz und zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nehmen die zuständigen Stellen insbesondere die schulärztlichen Aufgaben nach den schulrechtlichen Bestimmungen wahr.

Dabei führen sie die zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen notwendigen Untersuchungen durch, ermitteln den Impfstatus und vermitteln Behandlungs- und Betreuungsangebote. Dazu gehört auch die Durchführung von Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) insbesondere durch regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen.

Ziel ist, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Zum Aufgabengebiet gehören:

  • Schuleingangsuntersuchungen,
  • Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen beziehungsweise gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
  • Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
  • Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer/innen,
  • Behindertenberatung und
  • Gesundheitsberichterstattung.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes oder Fachdienst für Gesundheit).


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • Brille oder
  • Heilhilfsmittel.

Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

  •  

Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.


Rechtsgrundlage

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG).

GDG
Was sollte ich noch wissen?

Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie bei den Gesundheitsdiensten und Gesundheitsämtern Schleswig-Holstein.

Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein

Teaser

Der medizinische Fachdienst führt unter anderem Schueingagsuntersuchungen und Impfkampagnen durch.


An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes oder Fachdienst für Gesundheit).


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • Brille oder
  • Heilhilfsmittel.

Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

  •  

Welche Gebühren fallen an?

Keine


Welche Fristen muss ich beachten?

Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.


Rechtsgrundlage

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG).

GDG

Was sollte ich noch wissen?

Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie bei den Gesundheitsdiensten und Gesundheitsämtern Schleswig-Holstein.

Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein

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