Zuständigkeitsfinder
Schleswig-Holstein

Sperrzeit

Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)

Leistungsbeschreibung

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Teaser

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


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