Soldatenversorgung
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6PLus)
Leistungsbeschreibung
Wenn während der Ausübung des Dienstes bei der Bundeswehr ein gesundheilicher Schaden entstanden ist, können Versorgungsbezüge beantragt werden.
Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz werden seit Ende 2014 nicht mehr durch das Landesamt erbracht. Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
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Wenn während der Ausübung des Dienstes bei der Bundeswehr ein gesundheilicher Schaden entstanden ist, können Versorgungsbezüge beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr